Arbeitsrecht
Wir beraten mittelständische und große Unternehmen im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts – vom Vertragsschluss über die inhaltliche Gestaltung durch individual- und kollektivrechtliche Maßnahmen und Vereinbarungen bis hin zur Restrukturierung von Betrieben, Entlassungen und der Abwicklung von Arbeitsverhältnissen. Führungskräfte unterstützen wir bei der Vertragsanbahnung, Geltendmachung von Vergütungsansprüchen, Abwehr von Haftungsansprüchen sowie bei der Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Wir vertreten unsere Mandanten in individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen außergerichtlich, vor Gericht sowie in Einigungsstellen.
Beratungsspektrum:
- Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, Vorbereitung von Kündigungen
- Betriebliche Mitbestimmung (insbesondere Arbeitszeitmodelle, Mobiles Arbeiten, Einführung von IT-Systemen)
- Gestaltung und Umsetzung von Vergütungsmodellen und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (stock options, phantom stock options, etc.)
- Übertragung und Restrukturierung von Betrieben (insbesondere Betriebsübergang, Interessenausgleich und Sozialplan)
- Arbeitskampfrecht (insbesondere Abwehr von Streikmaßnahmen)
- Tarifrecht (insbesondere Vertretung bei der Verhandlung von Firmentarifverträgen)
- Fremdpersonaleinsatz (Beauftragung von Freelancern und Einsatz von Leiharbeitnehmern)
- ESG, Compliance und Beschäftigtendatenschutz
- Insolvenzarbeitsrecht
- Betriebliche Altersversorgung
- Führungskräfte (Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte) bei Begründung und Beendigung des Organ- und Dienstverhältnisses sowie in Vergütungs- und Haftungsfragen